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11. Heinrich Christoph Koch, Musikalisches Lexikon, s.v. “Quatuor,” cols. 1209–10.

Quatuor. Dieses schon seit geraumer Zeit so beliebte Instrumentalstück für vier Instrumente macht eine besondere Gattung der Sonate aus, und bestehet im engern Sinne des Wortes aus vier concertirenden Hauptstimmen, von denen keine der andern das Vorrecht einer Hauptstimme streitig machen kann. Soll jedoch dieses ohne Verwirrung und melodische Ueberhäufungen des Ganzen geschehen können, so muß das Quatuor in diesem strengern Sinne genommen, nach Art der Fuge behandelt, oder durchgehends in der strengen Schreibart gesetzt werden. In dem modernen Quatuor bedient man sich jedoch lieber größtentheils des freyen Styls, und begnügt sich an vier Hauptstimmen, die wechselsweis herrschend sind, und von denen bald diese, bald jene den in Tonstücken von galantem Style gewöhnlichen {1210} Baß macht. Indem sich aber eine dieser Stimme mit dem Vortrage der Hauptmelodie beschäftiget, müssen die beyden andern, in zusammenhängender Melodie, welche den Ausdruck begünstigt, fortgehen, ohne die Hauptmelodie zu verdunkeln. Hieraus siehet man schon von selbst, daß die Bearbeitung dieses Tonstückes einen Tonsetzer erfordert, dem es weder an Genie, noch an den ausgebreitetsten Kenntnissen der Harmonie, mangelt.

Das Quatuor ist übrigens (wenn man nemlich die zwey- und dreystimmigen Sonaten für Claviatur-Instrumente ausnimmt) diejenige Gattung der Sonate, die seit ohngefähr vierzig Jahren am allerfleißigsten bearbeitet worden ist, wozu ohne Zweifel Haydns Meisterwerke dieser Gattung das mehreste beygetragen haben. Unter allen bis jetzt bekannten Tonstücken dieser Art entsprechen (noch außer ihren ästhetischen Schönheiten,) die vierstimmigen Sonaten von Mozart am mehresten dem Begriffe eines Tonstückes von vier obligaten Hauptstimmen.

Oft pflegt man das Quatuor, so wie das Tonstück für vier concertirende Singstimmen, auch Quartett zu nennen.